Corona war ein Jahrhundertverbrechen: Ein persönliches Protokoll aus der Zeit der Verunsicherung
Corona war ein Jahrhundertverbrechen
Mehr als nur ein Buch – Ein Aufschrei! Ein Zeugnis gegen das Vergessen!
In diesem schonungslosen und bewegenden Buch geht der Autor Uwe Diller der Frage nach, ob die globalen Corona-Maßnahmen kein medizinischer Ausnahmezustand, sondern ein historisches Verbrechen waren. Mit scharfer Analyse, emotionaler Tiefe und mutiger Klarheit zeichnet er ein Bild der Jahre, die Millionen Menschen geprägt, verängstigt – und viele zerstört haben.
Aus persönlicher Betroffenheit wird eine kraftvolle Stimme für Wahrheit, Aufarbeitung und Menschlichkeit.
staatliche Übergriffigkeit und medial gelenkte Angst
das Schweigen der Gesellschaft und die Spaltung von Familien
die
Maskenpflicht, die Impfkampagnen, 2G/3G-Regeln – und ihre zerstörerischen Folgen
das Leid der Impfschadensopfer und die Vertuschung durch Politik und Industrie
den Vertrauensverlust in Wissenschaft, Medien und Regierung
die stille Kraft der Standhaften – und die Hoffnung auf Veränderung
Dieses Buch ist kein wissenschaftlicher Bericht – sondern ein Zeugnis. Ein Aufschrei. Ein Weckruf
Es richtet sich an alle, die in dieser Zeit gelitten haben, die sich allein fühlten, ausgegrenzt, missverstanden – und an alle, die bereit sind, hinzusehen, zu hinterfragen und zu heilen.
„Corona war ein Jahrhundertverbrechen“ ist ein Dokument der Erinnerung und ein Aufruf zum Widerstand gegen das Vergessen.
„Corona – ein Menschenrechtsverbrechen? – Teil I“
24.11.2025
In diesem Video wird juristisch untersucht, ob die staatliche Corona-Politik – geprägt vom Bild des „unsichtbaren Feindes“, dem BMI-Strategiepapier 2020 mit bewusster „Schockkommunikation“ und Dr. Merkels Definition auf den „größten Herausforderung seit dem Zweiten Weltkrieg“ – Elemente eines ausgedehnten oder systematischen Angriffs gegen eine Zivilbevölkerung im Sinne des § 7 VStGB berühren könnte. Parallel dazu kam es zu einer zunehmend scharfen gesellschaftlichen Rhetorik, in der Ungeimpfte u. a. als „Gefährder“ oder „Sozialschädlinge“ bezeichnet wurden. Das Video zeigt auf, dass solche Begriffe kommunikativ problematische Parallelen zu historischen Konzepten aufweisen – etwa zur „Volksschädlingsverordnung“ von 1939, ohne damit eine Gleichsetzung der damaligen Verbrechenspraxis mit der Pandemiepolitik vorzunehmen. Es geht rein um die sprachliche Eskalation und die rechtsgeschichtliche Sensibilität, die solche Begriffe berühren. Das Video zeigt auf, dass die verwendete Rhetorik mit konkreten Formen gesellschaftlicher Ausgrenzung einherging. Im Verlauf der Maßnahmenpraxis wurde der Impfstatus faktisch zum maßgeblichen Kriterium gesellschaftlicher Zugehörigkeit erhoben. Die Impfung fungierte damit nicht mehr allein als medizinische Entscheidung, sondern zugleich als Zugangsvoraussetzung für Berufsausübung, soziale Teilhabe und die Inanspruchnahme grundlegender Bereiche des gesellschaftlichen Lebens. Juristisch analysiert werden die Tatbestandsmerkmale des § 7 VStGB:
1. Angriff gegen eine Zivilbevölkerung: flächendeckende Eingriffe in die Grundrechte der gesamten Bevölkerung. 2. Ausgedehnt oder systematisch: zentral geplante Maßnahmen, koordinierte bundesweite Kommunikationsstrategie (BMI-Papier).
3. Katalogtaten nach § 7 Abs. 1 VStGB: u. a. als schwere Freiheitsentziehungen (Lockdowns), schwere seelische Schäden (Angstrhetorik, insbesondere bei Kindern), Verfolgungsähnliche Ausgrenzung bestimmter Gruppen (gesellschaftliche Stigmatisierung Ungeimpfter), Zwang bzw. faktische Impfpflicht Todesfälle
4. Schwere Folgen (Folgenqualifikation) Ein Teil der Katalogtaten des § 7 Abs. 1 VStGB setzt voraus, dass es zu schweren körperlichen oder seelischen Schäden, schwerwiegendem Leid, oder sogar zu Todesfällen gekommen ist. Bei der juristischen Untersuchung sind insbesondere zu berücksichtigen: erhebliche psychische Schäden, insbesondere bei Kindern und Jugendlichen (Angst, Depressionen, Entwicklungsstörungen durch Lockdowns und Schockkommunikation) existenzielle Schäden durch wirtschaftliche Maßnahmen erhöhte Suizidraten, psychische Zusammenbrüche, Vereinsamung Todesfälle infolge unterlassener medizinischer Behandlung („verschobene Operationen“) Pflegeheim-Isolation Schwere Impfnebenwirkungen und schädigungen, Todesfälle Diese schweren Folgen sind insbesondere entscheidend, weil sie die Schwelle zur „Unmenschlichkeit“ i.S.d. § 7 VStGB berühren können. Das Video erhebt keine Schuldzuweisungen, sondern bietet eine juristisch-menschenrechtliche Analyse der Pandemiepolitik und ihrer gesellschaftlichen Folgen.